Statuten
Die Statuten sind die rechtliche Grundlage des ÖTK Langenlois. Sie legen Zweck, Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit der Vereinsorgane fest.
Die aktuelle Fassung wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2025 beschlossen. Hier ein kurzer Überblick – die vollständigen Statuten stehen unten als PDF bereit.
Zweck
Der ÖTK Langenlois fördert ausschließlich und unmittelbar den Körpersport, besonders Klettern, Alpin- und Bergsport sowie Wandern. Dazu gehören die Pflege der Kamptalwarte am Heiligenstein, der Kletterhalle und der Wanderwege im Kamptal und am Manhartsberg.
Der Verein ist überparteilich, gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Bewegung und Sport sollen für alle Altersgruppen zugänglich sein – mit einem besonderen Augenmerk auf den Behindertensport.
Mitgliedschaft
Es gibt ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder ernennt die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands.
Der Austritt ist zum 31. Dezember möglich und muss bis 30. September schriftlich bekanntgegeben werden. Stimm- und Wahlrecht in der Hauptversammlung haben nur volljährige ordentliche Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfenden und das Schiedsgericht.
Die Hauptversammlung findet jährlich statt und wählt unter anderem den Vorstand und die Rechnungsprüfenden. Der Vorstand leitet den Verein; er besteht zumindest aus Obfrau oder Obmann, Schriftführung und Kassa. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Zwei Rechnungsprüfende kontrollieren die Finanzgebarung. Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis klärt ein vereinsinternes Schiedsgericht.
Statuten herunterladen
Die verbindliche Fassung findest du im PDF – 17 Seiten, beschlossen am 7. Mai 2025.